Die französische Datenschutzbehörde CNIL war auch „zwischen den Jahren“ aktiv und hat am 29.12.2023 ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro gegen den E-‑Mail-Provider Yahoo verhängt.

Um was geht es?

Auf der Website Yahoo.com gab es zwar einen Cookie-Banner, der dem Besucher der Seite die Möglichkeit gab, Cookies abzulehnen. Aber auch wenn ein Besucher der Webseite alle Cookies ablehnte, wurden fleißig Cookies gesetzt: Bis zu 20 Cookies, die Werbezwecken dienten, wurden auf dem Endgerät des Internetnutzers abgelegt. Vielleicht ein technischer Fehler?

Es kommen Zweifel auf, wenn man sich ansieht, welcher Verstoß von Yahoo noch seitens der französischen Behörde geahndet worden war. Auch hier spielen Cookies eine Rolle:

Wenn ein Nutzer des E-Mail-Dienstes “Yahoo! Mail” seine Zustimmung zur Speicherung von Cookies zurückziehen wollte, teilte ihm das Unternehmen mit, dass dieser Widerruf dazu führen würde, dass er nicht mehr auf die vom Unternehmen angebotenen Dienste zugreifen könne und den Zugang zu seinem E-Mail-Dienst verliere.

Ein Recht auf Widerruf war somit quasi ausgeschlossen. Und von einer freiwilligen Zustimmung, wie die DSGVO sie vorsieht, kann hier auch nicht die Rede sein.

Was heißt das für Sie?

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