Neue Verordnung der Bundesregierung: Wichtige Änderungen bei Cookie Bannern
Die Bundesregierung hat am 4. September 2024 die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung verabschiedet. Die Verordnung – mittlerweile auch als „Cookie-Banner-Verordnung“ bekannt – zielt darauf ab, nutzerfreundlichere und wettbewerbskonforme Verfahren zur Verwaltung von Einwilligungen einzuführen. Dies soll durch die Einführung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung erreicht werden.
Was ändert sich?
Zukünftig können spezielle Dienste zur Einwilligungsverwaltung die Zustimmung oder Ablehnung der Nutzer zentral speichern und verwalten und so eine anwenderfreundliche Alternative zu Cookie Bannern bieten. Die Dienste verwalten die einmal dokumentierten Einwilligungsentscheidungen der Nutzer und übermitteln sie gebündelt und automatisiert quasi als Treuhänder an alle Diensteanbieter.
Dies sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Entscheidungen der Anwender. Einmal getroffene Entscheidungen müssen nicht wiederholt werden, wenn Anbieter digitaler Dienste diese gespeicherten Einstellungen akzeptieren. Eine gesonderte Einwilligung der Nutzer wäre dann nicht mehr erforderlich, so dass den Nutzern ein effektives und nachvollziehbares Instrument zur Verwaltung ihrer Einwilligung zur Verfügung gestellt wird. Anders formuliert: Das ständige und „nervige“ Akzeptieren oder Ablehnen immer wieder derselben Tools beim Aufrufen von Webseiten kann dadurch entfallen, dass man einmal seine Zustimmung oder Ablehnung einstellt.
Bisher:
- Jedes Unternehmen muss seine eigenen Cookie Banner implementieren.
- Unterschiedliche Anforderungen führen oft zu Verwirrung bei den Nutzern.
Neu:
- Anerkannte Einwilligungsdienste sammeln und speichern Einwilligungen zentral.
- Unternehmen können diese Dienste einbinden und so sicherstellen, dass ihre Einwilligungen rechtssicher und einheitlich sind.
Warum ist das besser?
Nicht nur für Webseitenbesucher, sondern auch für Unternehmen bietet dieses Verfahren Vorteile:
- Rechtssicherheit: Durch die Nutzung anerkannter Dienste sind die Einwilligungsprozesse direkt mit den aktuellen Datenschutzgesetzen abgestimmt.
- Nutzerfreundlichkeit: Website-Besucher müssen sich nur einmal registrieren, was für Unternehmen das Einholen von Einwilligungen erleichtert.
- Effizienz: Die Integration dieser Dienste spart Zeit und Ressourcen, da keine individuelle Entwicklung oder Pflege der Cookie Banner mehr nötig ist.
- Design: Das Webdesign wird nicht durch störende Banner beeinträchtigt.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Nichts überstürzen: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu implementieren. Zurzeit gibt es zudem noch keine anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Und auch wenn die ersten Anbieter auf den Markt kommen, können Sie sich dafür entscheiden, weiter auf einen Cookie Banner zu setzen.
- Informieren Sie sich über die neuen Regelungen und die Einführung anerkannter Einwilligungsdienste. Das haben Sie mit Lesen dieses Newsletters bereits getan.
- Sprechen Sie mit Ihrem Webteam oder Ihrem Dienstleister, der Ihre Webseite pflegt, um eine mögliche Integration eines solchen anerkannten Dienstes zu prüfen und ggf. zu planen, sobald diese verfügbar sind. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen, ob Sie weiter auf den Cookie Banner setzen oder sich für die Nutzung eines anerkannten Dienstes entscheiden.
Bleiben Sie dran – wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald es weitere Details gibt und die ersten Anbieter auf dem Markt sind.
Melden Sie sich bei Fragen sehr gerne bei uns.