Jetzt kommt es wirklich: Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Ab voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2023 sind Sie als Unternehmen verpflichtet, die EU-Hinweisgeber-Richtlinie umzusetzen.

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ab diesem Zeitpunkt ein Hinweisgebersystem eingerichtet haben (§ 12 HinSchG). Private Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten trifft diese Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023. Sonst droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, wurde mit dem Ziel verabschiedet, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände in Unternehmen offenlegen.

Bei der Umsetzung des Gesetzes sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Meldestelle einrichten und internen Prozess definieren
  • Meldestellen-Beauftragte bestimmen und schulen
  • Dokumentation sicherstellen
  • Information der Beschäftigten
  • Datenschutz umsetzen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berücksichtigen

Weitergehende Informationen und Hinweise zur Umsetzung haben wir für Sie in der Anlage zusammengestellt.

Einen Großteil der Arbeit können wir Ihnen abnehmen: Um unsere Kunden bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu unterstützen, haben wir ein entsprechendes Meldesystem eingerichtet. Wir stellen Ihnen zudem Kommunikationsmaterial für Ihre Beschäftigten zur Verfügung und helfen natürlich auch bei der Umsetzung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen.

Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot an.

Klingt kompliziert? Wir helfen gerne!